Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich und für sämtliche mit der Übersetzerin auch zukünftig geschlossenen Vereinbarungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten die Übersetzerin nicht, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

A. VEREINBARUNG DER LIEFERUNG

1. Angebote sind freibleibend. Inhalt und Umfang der Leistungspflicht ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Maßgeblich ist die schriftliche Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Übersetzerin.

2. Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt werden. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung durch die Übersetzerin setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Teillieferungen und -rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

3. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die sich trotz nach den Umständen des Falles zumutbarer Sorgfalt und unter Einsatz angemessener Mittel nicht abwenden ließen, verlängert sich die Leistungszeit angemessen, gleichviel, ob diese Hindernisse bei der Übersetzerin oder bei ihren Zulieferern eingetreten sind. Als unvorhergesehene Hindernisse gelten beispielsweise Betriebsstörungen, Krankheit oder Energieversorgungsschwierigkeiten. Die Übersetzerin wird dem Auftraggeber solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.

4. Bei einem unberechtigten Rücktritt vom Vertrag, einer unberechtigten Kündigung oder Verhinderung der Vertragsdurchführung durch den Auftraggeber behält sich die Übersetzerin vor, einen pauschalen Schadensersatz von 30 Prozent des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Schaden wesentlich niedriger liegt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Übersetzerin vorbehalten.

B. GEHEIMHALTUNG

Die Übersetzerin verpflichtet sich, alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit Übersetzungs- und Dolmetscharbeiten zugänglich gemacht wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung wird sie auch ihren Zulieferern auferlegen.

C. AUSFÜHRUNG DURCH DRITTE

Die Übersetzerin darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern sie dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet sie nur für eine sorgfältige Ausführung. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem von ihr eingesetzten Dritten ist nur mit ihrer Einwilligung erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen der Übersetzerin und dem Auftraggeber.

D. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Alle Rechnungen sind netto ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bis zum Eingang der vollständigen Zahlung behält sich die Übersetzerin das Nutzungsrecht an ihrer Leistung vor.

2. Der Auftraggeber kann der Übersetzerin gegenüber nur mit rechtskräftigen oder unstreitigen Gegenforderungen aufrechnen, und nur wegen solcher Forderungen seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten.

E. GEWÄHRLEISTUNG

1. Die Übersetzerin fertigt Übersetzungen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung an. Die Übertragung von Texten aus einer Sprache in eine andere kann aber nach der Natur der Sache nie perfekt sein. Der Auftraggeber kann in erheblichem Umfang zu einer Qualitätsverbesserung beitragen, indem er die Übersetzerin über Funktion und Zielgruppe einer Übersetzung informiert sowie Glossare und/oder Referenzmaterial zur Verfügung stellt. Die Übersetzungsleistung umfasst keine Beratung über kulturspezifische oder rechtliche Besonderheiten im Land der Zielsprache.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel der Leistung der Übersetzerin unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen.

3. Führt ein Mangel oder eine andere Pflichtverletzung zu einem Schaden, so haftet die Übersetzerin nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haftet die Übersetzerin im übrigen nur für den vertragstypischen Schaden. Weitergehende vertragliche oder deliktische Schadensersatzsansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Übersetzerin haftet deshalb insbesondere nicht für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers, es sei denn, die  gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Übersetzerin handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

F. VERJÄHRUNG

Der Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers, das Recht auf Rücktritt, Minderung sowie Schadensersatz verjähren vorbehaltlich der Paragraphen 202, 634a Abs.3 BGB in einem Jahr ab Lieferung der Leistung der Übersetzerin.

G. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München.


München, 06. Februar 2010